Hausordnung

1. Im gesamten Schulgebäude herrscht Ruhe und Disziplin sowie Ordnung und Sauberkeit. Dafür sind alle Lehrer und Erzieher verantwortlich. Nach dem Betreten bzw. nach dem Verlassen des Schulgebäudes werden die Schuhe gewechselt und ordnungsgemäß auf die dafür vorgesehenen Matten gestellt.

2. Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn, d.h. spätestens um 7.20 Uhr. In den Klassenräumen halten sich die Lehrer und Kinder bis zum Beginn der 1. Unterrichtsstunde auf. Es ist untersagt, danach das Schulgebäude wieder zu verlassen.

                                    

07:30 - 08:15 1. Stunde 1. Block
08:15 - 09:00 2. Stunde  
09:00 - 09:30 Frühstück / Hofpause  
09:30 - 10:15 3. Stunde 2. Block
10:15 - 11:00 4. Stunde  
11:00 - 11:05 Pause  
11:05 - 11:50 5. Stunde  
11:50 - 12:10 Mittagspause  
12:10 - 12:55 6. Stunde  

 

3. In der Kurzpause, verbleiben alle Kinder in ihren Räumen, bereiten sich auf die nächste Stunde vor bzw. begeben sich unter Aufsicht des dann unterrichtenden Lehrers in den Fach- oder Turnraum. In der Regel wird sich nicht in den Fluren aufgehalten. Das Lärmen und Herumtoben ist untersagt. Das gilt auch für den Aufenthalt im Sanitärbereich. Die Toiletten und Waschräume sind sauber zu halten.

4. Nach dem 1. Unterrichtsblock verbleiben die Kinder mit dem zuletzt unterrichtenden Lehrer zum Frühstück im Klassenraum. Erst danach geht es zur großen Hofpause. Alle Schüler verlassen langsam, ordentlich und leise ihre Räume. Es ist auf den pfleglichen Umgang mit den Spielgeräten zu achten.

5. Alle Schüler halten sich während der großen Pausen auf dem Schulhof oder auf dem Spielplatz im Sichtbereich der Aufsichtsführenden Lehrer auf. Bei auftretenden Problemen zwischen den Schülern wenden sich die Kinder an die Pausenaufsicht. Vor der Hofpause gehen wir zur Toilette und haben Jacken an. Das Verlassen des Schulgrundstückes ist  während des Unterrichts sowie in den Pausen nicht gestattet. Es sei denn, eine Benachrichtigung des Erziehungsberechtigten liegt vor. Nach Beendigung der Pause begeben sich alle leise in die Klassenräume. Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten.

6. An witterungsungünstigen Tagen (Sturm, Regen, Schneefall, Kälte) können sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Pausen im Klassenraum aufhalten. Die Entscheidung trifft der jeweils aufsichtsführende Lehrer.

7. Nach der letzten Stunde werden die Räume sauber verlassen. Die Ordnungsdienste wischen die Tafel ab.

8. In den Wintermonaten ist es verboten, auf dem Schulgelände Rutschbahnen anzulegen und mit Schneebällen zu werfen.

9. Der Unterrichtsweg zwischen den verschiedenen Orten und Schulveranstaltungen unterliegt der Aufsicht des Lehrers und Erziehers. Besondere Obacht ist auf dem Weg zur Turnhalle zu gewährleisten. Der Schulweg als Weg von zu Hause zur Schule bzw. von Schule nach Hause unterliegt nicht der Aufsichtspflicht der Pädagogen.

10. Das Mitbringen von Wertsachen und Spielzeug jeglicher Art ist untersagt. (Handys, Swatch Uhren). Die Schüler sollten vermeiden Wertsachen mitzubringen. Falls es doch der Fall sein sollte, haben sie selbst auf diese Dinge zu achten. Handys dürfen nur im Notfall bzw. nach Absprache benutzt werden. Sie verbleiben während der gesamten Schulzeit in der Schulmappe.

11. Es ist untersagt, Schuleigentum mutwillig zu zerstören. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen o.ä. werden sofort die Eltern informiert. Es muss mit Wiedergutmachung bzw. mit Erziehungsmaßnahmen gerechnet werden.

12. Auch unsere Grünanlagen und Bäume sind pfleglich zu behandeln.

13. Die Kinder gehen kameradschaftlich und diszipliniert miteinander um. Aggressives Verhalten wie Faustschläge, Fußtritte, Schlagen mit Gegenständen und verbale Beleidigungen sind verboten.

14. In den Klassenräumen ist besonders auf die Gefahrenzone Fenster zu achten. Es wird sich nicht durch diese hinausgelehnt und es wird nicht herausgesprungen.

15. Gefahrenstellen und Unfälle müssen der Aufsicht, dem Klassenlehrer oder der Hausmeisterin gemeldet werden. Den Anweisungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten.

16. Verstöße gegen die Hausordnung sind mit Erziehungsmitteln zu ahnden.

17. Die Hausordnung wurde am 26.10.2020 von der Gesamtkonferenz der Grundschule Osterweddingen beschlossen und tritt sofort in Kraft.