Goldene Regeln der Kommunikation

Die goldenen Regeln bei der Kommunikation in unseren WhatsApp-Gruppen

Gedacht heißt nicht immer gesagt, gesagt heißt nicht immer richtig gehört, gehört heißt nicht immer richtig verstanden, verstanden heißt nicht immer einverstanden, einverstanden heißt nicht immer angewendet, angewendet heißt noch lange nicht beibehalten.

Konrad Lorenz

In diesem Sinne wollen wir uns zukünftig zur Vermeidung von Missverständnissen, Enttäuschung oder Verärgerungen bei der Kommunikation in unserer WhatsApp-Gruppe an folgende Regeln halten:

1. sachlicher Austausch von Informationen

Der Chat dient vorrangig dem effektiven Austausch von Informationen, Mitteilungen von Terminen oder Anfragen. Aus diesem Grunde ist von dem Einstellen von irrelevanten Videos, Spaßbildern oder Sprüchen etc., Abstand zu nehmen.

2. Kommunikation in der Gruppe

Um die Kommunikation kurz und konstruktiv zu halten und eine Nachrichtenflut zu vermeiden, sind Unterhaltungen zu zweit privat zu führen. Nachrichten sind nur dann für die Gruppe sinnvoll, wenn sie für alle bestimmt und relevant sind.

3. Meinungen, Wertungen und Kommentierungen sind zu vermeiden.

3.1 Jeder hat selbstverständlich seine Meinung zu den jeweiligen Themen. Jedoch ist es nicht sinnvoll, wenn sie in der Gruppe diskutiert werden. Schnell kommt es hierdurch zu Verwirrungen oder Empfindungen. Generell sollten Themen vorzugsweise persönlich bei einem Treffen oder im Rahmen von Elternversammlungen diskutiert Werden.

3.2 Für den Fall, dass Anfragen in die Gruppe eingestellt werden (bspw. zu Anschaffungen, Wandertage, Terminen), ist darüber wertungsfrei abzustimmen. Es genügt, wenn jeder Teilnehmer kurz mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet.

3.3 Wertungen/Meinungen über Eltern oder Lehrer bzw. über deren Ansichten/Auffassungen sind zu unterlassen. Meinungsverschiedenheiten sind stets direkt mit den Personen zu klären.

4. Datenschutz

Fotos oder Videos aus der Klasse sind nur in den Chat einzustellen, wenn hierzu das entsprechende Einverständnis derjenigen Elternn vorliegt, deren Kinder auf den Fotos/Videos zu sehen sind.

Und zum Schluss: Wir alle wollen uns an eine schöne weitestgehend problemlose Schulzeit erinnern. Viele Konflikte, Missverständnisse und Enttäuschungen lassen sich durch ein persönliches Gespräch vermeiden. Lasst uns das Beste daraus machen!

Hausordnung

1. Im gesamten Schulgebäude herrscht Ruhe und Disziplin sowie Ordnung und Sauberkeit. Dafür sind alle Lehrer und Erzieher verantwortlich. Nach dem Betreten bzw. nach dem Verlassen des Schulgebäudes werden die Schuhe gewechselt und ordnungsgemäß auf die dafür vorgesehenen Matten gestellt.

2. Alle Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig vor dem Unterrichtsbeginn, d.h. spätestens um 7.20 Uhr. In den Klassenräumen halten sich die Lehrer und Kinder bis zum Beginn der 1. Unterrichtsstunde auf. Es ist untersagt, danach das Schulgebäude wieder zu verlassen.

3. In der Kurzpause, verbleiben alle Kinder in ihren Räumen, bereiten sich auf die nächste Stunde vor bzw. begeben sich unter Aufsicht des dann unterrichtenden Lehrers in den Fach- oder Turnraum. In der Regel wird sich nicht in den Fluren aufgehalten. Das Lärmen und Herumtoben ist untersagt. Das gilt auch für den Aufenthalt im Sanitärbereich. Die Toiletten und Waschräume sind sauber zu halten.

4. Nach dem 1. Unterrichtsblock verbleiben die Kinder mit dem zuletzt unterrichtenden Lehrer zum Frühstück im Klassenraum. Erst danach geht es zur großen Hofpause. Alle Schüler verlassen langsam, ordentlich und leise ihre Räume. Es ist auf den pfleglichen Umgang mit den Spielgeräten zu achten.

5. Alle Schüler halten sich während der großen Pausen auf dem Schulhof oder auf dem Spielplatz im Sichtbereich der Aufsichtsführenden Lehrer auf. Bei auftretenden Problemen zwischen den Schülern wenden sich die Kinder an die Pausenaufsicht. Vor der Hofpause gehen wir zur Toilette und haben Jacken an. Das Verlassen des Schulgrundstückes ist während des Unterrichts sowie in den Pausen nicht gestattet. Es sei denn, eine Benachrichtigung des Erziehungsberechtigten liegt vor. Nach Beendigung der Pause begeben sich alle leise in die Klassenräume. Den Anweisungen der Schüleraufsicht ist Folge zu leisten.

6. An witterungsungünstigen Tagen (Sturm, Regen, Schneefall, Kälte) können sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Pausen im Klassenraum aufhalten. Die Entscheidung trifft der jeweils Aufsichtsführende Lehrer.

7. Nach der letzten Stunde werden die Räume sauber verlassen. Die Ordnungsdienste wischen die Tafel ab.

8. In den Wintermonaten ist es verboten, auf dem Schulgelände Rutschbahnen anzulegen und mit Schneebällen zu werfen.

9. Der Unterrichtsweg zwischen den verschiedenen Orten und Schulveranstaltungen unterliegt der Aufsicht des Lehrers und Erziehers. Besondere Obacht ist auf dem Weg zur Turnhalle zu gewährleisten. Der Schulweg als Weg von zu Hause zur Schule bzw. von Schule nach Hause unterliegt nicht der Aufsichtspflicht der Pädagogen.

10. Das Mitbringen von Wertsachen und Spielzeug jeglicher Art ist untersagt (Handys, Swatch Uhren). Die Schüler sollten vermeiden Wertsachen mitzubringen. Falls es doch der Fall sein sollte, haben sie selbst auf diese Dinge zu achten. Handys dürfen nur im Notfall bzw. nach Absprache benutzt werden. Sie verbleiben während der gesamten Schulzeit in der Schulmappe.

11. Es ist untersagt, Schuleigentum mutwillig zu zerstören. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen o.ä. werden sofort die Eltern informiert. Es muss mit Wiedergutmachung bzw. mit Erziehungsmaßnahmen gerechnet werden.

12. Auch unsere Grünanlagen und Bäume sind pfleglich zu behandeln.

13. Die Kinder gehen kameradschaftlich und diszipliniert miteinander um. Aggressives Verhalten wie Faustschläge, Fußtritte, Schlagen mit Gegenständen und verbale Beleidigungen sind verboten.

14. In den Klassenräumen ist besonders auf die Gefahrenzone Fenster zu achten. Es wird sich nicht durch diese hinausgelehnt und es wird nicht herausgesprungen.

15. Gefahrenstellen und Unfälle müssen der Aufsicht, dem Klassenlehrer oder der Hausmeisterin gemeldet werden. Den Anweisungen des gesamten Schulpersonals ist Folge zu leisten.

16. Verstöße gegen die Hausordnung sind mit Erziehungsmitteln zu ahnden.

17.Die Hausordnung wurde am 26.10.2020 von der Gesamtkonferenz der Grundschule Osterweddingen beschlossen und tritt sofort in Kraft.