Wichtige Hortinformationen zur aktuellen Lage
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt teilt folgende Schutzmaßnahmen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an alle Kindertageseinrichtungen mit, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus einzudämmen (Schreiben vom 26.11.2021):
- Betreuung in Kohorten
- Mund-Nasen-Schutz für Kinder und Erzieher(innen) in Betreuungsräumen als auch auf Gemeinschaftsflächen, in deren Kohorte ein Positivfall aufgetreten ist sowie bei gemeinsamer Betreuung unterschiedlicher Klassen (Ausgenommen der Aufenthalt im Freien)
- Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion dürfen die Einrichtung nicht besuchen
- Kinder mit einer leichten banalen Erkrankung (ohne Fieber und ohne trockenen Husten) dürfen die Einrichtung nur besuchen, wenn täglich vor Ort (bei anhaltenden Symptomen9 ein Test erfolgt.
- Die Weihnachtsferien werden um zwei Tage vorgezogen, sodass der 20. und 21. Dezember ebenfalls als unterrichtsfrei gelten. Das heißt, dass die Kinder durch die Schule notbetreut werden und im Hort findet eine reguläre Betreuung (Regelbetrieb) statt. Es soll an alle Eltern appelliert werden, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen und nur bei Notwendigkeit in die Betreuung zu geben bzw. die Betreuungszeiten soweit möglich zu verkürzen.
Um die Lehrer zu unterstützen bieten wir schon im Frühhort den Kindern einen Selbsttest an, der dann mit in die Schule genommen wird. Alle Testungen werden täglich im Hort dokumentiert. Positiv getestete Kinder werden sofort separiert, die Eltern werden kontaktiert, um ihr Kind schnellstmöglich abzuholen.
Bevor die Kinder ab 13.00 Uhr die Gruppenräume betreten, werden sie aufgefordert, ihre Hände mit Wasser und Seife gründlich zu waschen. Alle Kinder wurden über entsprechende Hygienemaßnahmen belehrt.
Die Umsetzung der Kohortenbildung ist auch für uns eine große Herausforderung. Wir betreuen die Kinder in 5 Hortgruppen. Eine der 5 Gruppen ist unsere „Mischgruppe“. Sie besteht aus verschiedenen Klassenstufen (Kl. 1, Kl. 2 und Kl. 3). Schon da zeigt sich, dass wir die Klassen am Nachmittag nicht so übernehmen können, wie sie in der Schule betreut und unterrichtet werden. Dasselbe trifft für die Hortgruppen einer Altersklasse zu (1. Kl., 2. Kl. Und 3. Kl.), die aus „A- und B – Klassen“ bestehen.
Die Räumlichkeiten des Hortes sowie der ständige Personalmangel stehen uns leider oft im Weg, diese Beschlüsse des Landes Sachsen-Anhalt, umzusetzen.
Um unsere Kinder und auch Erzieher(innen) zu schützen, bleibt es schulfremden Personen weiterhin untersagt, das Hortgebäude zu betreten.