Erstattung von Hortbeiträgen

Erstattung der Beiträge für Januar und Februar 2021

 

Sehr geehrte Eltern,

inzwischen hat das Land Sachsen-Anhalt beschlossen, die Kita-Beiträge auch für den Monat Februar zu erstatten, wenn Ihr Kind die Einrichtung nicht besucht

Außerdem hat der Gemeinderat der Gemeinde Sülzetal in seiner Sitzung am 03.02.2021 beschlossen, Kita-Beiträge auch anteilig auszuzahlen und eine wöchentliche Abrechnung zu ermöglichen, wenn Ihr Kind die Einrichtung nur teilweise besucht hat. Die beschlossene Satzungsänderung ist aber erst mit ihrer Veröffentlichung rechtsgültig.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass die Kindertageeinrichtungen im Land voraussichtlich am 01. März wieder öffnen und hoffentlich wieder Normalität einkehrt. Folglich können wir im März ihren individuellen Erstattungsanspruch insgesamt ermitteln und dann

im März in einer Summe erstatten.

Den Kita-Beitrag für den Monat Februar ziehen wir deshalb wie gewohnt noch einmal in voller Summe bei allen Eltern ein.

 

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Globig

Fachbereichsleiter Innere Verwaltung